Muss deine Website barrierefrei sein?
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Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich in Kraft. Doch gilt die neue Regelung auch für deine Website?

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Fragebogen

Barrierefreiheitsgesetz Formular

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Deine Website muss barrierefrei werden. Wir helfen dir dabei!

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Haftungsausschluss

Wir sind keine Rechtsanwälte und geben keine rechtliche Beratung. Unsere Analysen basieren auf den uns aktuell bekannten Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes sowie den WCAG-Richtlinien. Für die endgültige rechtliche Einschätzung empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsexperten.

Wissenswertes zum Thema Barrierefreiheitsgesetz in Österreich:

Warum gibt es das Barrierefreiheitsgesetz?

Barrierefreiheit ist nicht nur ein soziales Anliegen, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit. Millionen von Menschen haben Einschränkungen, die sie daran hindern, digitale Inhalte uneingeschränkt zu nutzen.

👉 Beispiele für digitale Barrieren:

Fehlende Alternativtexte für Bilder
Unlesbare Texte für Screenreader
Unzureichende Kontraste für Menschen mit Sehschwäche
Websites, die sich nur mit der Maus bedienen lassen

Das neue Gesetz stellt sicher, dass Online-Dienste für alle zugänglich sind – ähnlich wie physische Barrierefreiheit in Gebäuden.

Welche Anforderungen muss eine barrierefreie Website erfüllen?

Eine barrierefreie Website folgt den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Diese beinhalten vier zentrale Prinzipien:

Wahrnehmbarkeit – Inhalte müssen auch für Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörproblemen zugänglich sein (z. B. durch Alternativtexte und Untertitel).
Bedienbarkeit – Alle Funktionen müssen per Tastatur nutzbar sein (z. B. für Menschen mit motorischen Einschränkungen).
Verständlichkeit – Die Sprache und Struktur müssen einfach und logisch sein.
Robustheit – Die Website muss mit verschiedenen Hilfsmitteln wie Screenreadern kompatibel sein.

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Wer ist in Österreich betroffen?

Nicht jede Website muss zwingend barrierefrei werden. Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft hauptsächlich Unternehmen und Organisationen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Diese Websites müssen barrierefrei sein:
Online-Shops (E-Commerce) → Wenn du Produkte oder Dienstleistungen online verkaufst.
Online-Banking & Finanzdienstleistungen → Websites von Banken, Versicherungen & Zahlungsdiensten.
Websites mit Buchungsfunktionen → Friseursalons, Arztpraxen, Hotels oder Restaurants mit Online-Terminbuchung.
Streaming-Dienste & Mediatheken → Video- und Audio-Angebote müssen barrierefrei zugänglich sein.
Elektronische Kommunikationsdienste → Messenger-Dienste, Online-Telefonie oder Videokonferenz-Software.

❌ Nicht betroffen sind:
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.

Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz in Österreich

Wann tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich in Kraft?

Das Gesetz gilt ab 28. Juni 2025 und betrifft alle neu veröffentlichten Websites, die unter die Regelung fallen. Bestehende Websites müssen nachträglich angepasst werden.

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Nicht barrierefreie Websites, die unter das Gesetz fallen, können ab 2025 rechtlich belangt werden. Kunden oder Nutzer mit Einschränkungen können Beschwerden einreichen, und es können Strafen oder gesetzliche Sanktionen drohen.

Betrifft das Barriefreiheitsgesetz auch kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen. Wer jedoch Online-Verkäufe oder digitale Dienstleistungen anbietet, sollte trotzdem Barrierefreiheit beachten.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Die Kosten variieren je nach Umfang der Website. Kleinere Anpassungen sind oft günstig umsetzbar, während große Plattformen mit vielen interaktiven Elementen mehr Aufwand erfordern. Eine individuelle Analyse gibt dir Klarheit.

Wie kann ich herausfinden, ob meine Website betroffen ist?

Nutze unseren kostenlosen Fragebogen, um in wenigen Minuten zu testen, ob deine Website gesetzlich barrierefrei sein muss.

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Kontakt

Dominik Raberger

Dominik Raberger ist Geschäftsführer von Pixel Production, einem Unternehmen, das sich auf Social-Media-Management, digitale Werbekampagnen und die Erstellung von Websites spezialisiert hat. Unter seiner Leitung betreut das Team zahlreiche Kanäle, steigert Reichweiten signifikant und entwickelt maßgeschneiderte Strategien für Unternehmen​.

Telefon:  07615 20 280
E-Mail: office@pixel-production.at